Was ist der Unterschied zwischen mieten und leihen?
Im Alltag werden die Begriffe „mieten“ und „leihen“ oft verwechselt, rechtlich gibt es jedoch klare Unterschiede. Eine Miete liegt vor, wenn eine Sache gegen Bezahlung überlassen wird (§ 535 BGB). Der Vermieter erhält also einen Mietzins und ist dafür verpflichtet, die Sache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Typische Beispiele sind Wohnungen, Autos oder Werkzeuge, die gegen Entgelt genutzt werden.
Von einer Leihe spricht man dagegen, wenn eine Sache unentgeltlich überlassen wird (§ 598 BGB). Wer etwas verleiht, darf dafür kein Geld verlangen. Außerdem ist der Verleiher grundsätzlich nicht verpflichtet, die Sache während der Nutzung instand zu halten. Der Entleiher muss selbst dafür sorgen, dass er die geliehene Sache wie vorgesehen nutzen kann.
Kurz gesagt:
- Mieten/Vermieten = Nutzung gegen Bezahlung mit Pflichten des Vermieters
- Leihen/Verleihen = kostenlose Nutzung ohne umfassende Instandhaltungspflicht des Verleihers
Zuletzt aktualisiert am 06.07.2026 von Dieter Eickhoff Admin.